Kosten und Terminabsagen

Information über anfallende Kosten (Erstordination / Folgeordination) erfolgt bei Terminvereinbarung. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage, mindestens jedoch 24h vor Termin, per Telefon oder E-Mail.


Rückerstattung durch die Krankenkasse

Da ich keinen Kassenvertrag besitze, ist keine direkte Verrechnung mit der Krankenkasse möglich. Sie können jedoch bei Ihrer Krankenkasse um Kostenersatz ansuchen. Die Kassen refundieren in der Regel 80 % des Tarifs, den ein Kassenarzt für diese Leistung bekommen hätte. (Das sind nicht 80% des bezahlten Honorars.)